16. August 2011 | ECON-Ausschuss stimmt Weiternutzung bestehender Lastschriftmandate zu
Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments (ECON-Ausschuss) hat im Juli 2011 über die Änderungsanträge der EU Parlamentarier zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission abgestimmt.
Für die deutsche Kreditwirtschaft von besonderer Bedeutung ist die Annahme eines Änderungsantrages zur Mandatsmigration. Die Parlamentarier bestätigten, dass im Fall fehlender nationaler Regelungen
die Weiternutzung bestehender rechtsgültiger Mandate für wiederkehrende Lastschriften nach dem “Enddatum” (im Rahmen des neuen Lastschriftverfahrens) verordnungskonform sei,
ein unbedingter Erstattungsanspruch für den Zahler (innerhalb der acht Wochen) gelte und
die Wertstellung der Rücklastschrift (auf dem Konto des Zahlers) zum Buchungstag erfolgen solle.
Diese Regelung stellt aus unserer Sicht die von der deutschen Kreditwirtschaft und weiteren Wirtschaftsverbänden geforderte gesetzliche Flankierung der geplanten Anpassung der Geschäftsbedingungen durch die Institute (sogenannte Kontinuitätsregel) dar.
In den zurzeit für Ende September 2011 geplanten informellen “Trilog-Gesprächen” von EU-Kommission, EU-Parlament und polnischer Ratspräsidentschaft werden die Änderungsanträge des ECON-Ausschusses erörtert. Es bleibt zu hoffen, dass die oben genannte Regelung zur Mandatsmigration in den gemeinsamen finalen Kompromissvorschlag für die EU-Verordnung zur SEPA-Migration aufgenommen werden wird. Dann wäre eine nationale, gesetzliche Lösung nicht (mehr) notwendig.
Der weitere Zeitplan sieht nach Ende der “Trilog-Gespräche” die Verabschiedung des finalen Verordnungsentwurfs durch das EU-Parlament vor. Im Anschluss ist mit einer zeitnahen Zustimmung durch den Europäischen Rat zu rechnen. Die EU-Verordnung zur SEPA-Migration könnte im vierten Quartal 2011 in Kraft treten.
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